2010.05 - US-Markteinstieg Be local Drucken

UPDATE - US-MARKTEINSTIEG IN DEN 2010ern

Die Marktzeichen scheinen günstig zu stehen: das Interesse deutschsprachiger Unternehmer nach den USA, speziell nach Kalifornien, zu schauen, um dort neue Geschäftsfelder „zu erobern" wächst wieder stetig. In einer mehrteiligen Serie schildert Dennis F. Fredricks Attorney at Law, Los Angeles „the dos and don´ts" auf, die aus unternehmerischer Sicht beim US-Markteinstieg zu beachten sind.

Autor: Dennis F. Fredricks, Esq. Los Angeles *

Inhalt

1. Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick - „Be local"
2. Das richtige Produkt zur richtigen Zeit
3. Strukturierung der optimalen Gesellschaftsform
4. Der Name der Gesellschaft
5. Registrierung von Geistigem Eigentum
6. Visa und Green Cards
7. Finanzierung
8. Verträge vor Ort
9. Local Partners
10. Professionelle Beratung vor Ort
11. Chancen verbessern: Die größten Fehler beim Markteinstieg vermeiden - Fazit

1. Teil:
Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick
„Be local"

Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick

Im Ausblick auf das Jahr 2011 ist der US-Markt, speziell Kalifornien und der Westen, immer noch sehr lukrativ für deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen, wenn mit der richtigen Planung und Vorsicht vorgegangen wird.

- September 2010: offizielles Ende der Rezession
Trotz der momentanen US-Konjunkturschwäche ist der Verkauf des richtigen Produkts oder der richtigen Dienstleistung durch gut ausgesuchtes US-Personal mittels eines optimal strukturierten Unternehmens mit genügendem Kapital für den Markteinstieg immer noch ein profitables Unterfangen. Die Rezession ist offiziell seit September 2010 vorbei und Deutschland hat sich wirtschaftlich schon gut erholt.

Gemäß der Redensart steckt der Teufel im Detail, hier im Speziellen in den sich stetig ändernden Einzelheiten. Seit vielen Jahren werden Business-Leitfäden und Marktfaktoren in Hardcover-Büchern veröffentlicht; in den letzten Jahren ist das Tempo der Veränderungen jedoch so schnell geworden, dass diese Faktoren weit häufiger überprüft werden müssen, und zwar sowohl von größeren Unternehmen als auch von mittelständischen und kleinen Unternehmen, die sich erfolgreich auf dem US-Markt behaupten wollen.

Es werden viele Artikel und Blogs geschrieben, die sich mit theoretischen Leitfäden beschäftigen, wie eine erfolgreiche US-Markteinführung zu bewerkstelligen ist. Im Folgenden möchte ich demgegenüber eine konkrete Checkliste liefern, die direkt aus unserer praktischen Erfahrung als Anwälte zusammengestellt ist.

„Be local"

- "Buy American
Es gibt in den USA sogar ein Gesetz mit dem Namen „Buy American". Obwohl dies ausschließlich für bestimmte Regierungsprojekte bestimmt ist, und mit den meisten privatwirtschaftlichen Warenverkäufen und Dienstleistungen nichts zu tun hat, reflektiert es doch den vorherrschenden Zeitgeist, die heimische Wirtschaft zu unterstützen. Die Gründung einer Gesellschaft in einem US-Staat gibt der Geschäftstätigkeit eine lokale Präsenz.

- Lokale Präsenz schafft Verhandlung auf gleicher Augenhöhe
Diese lokale Präsenz ermöglicht dem deutschen Unternehmen, „auf gleicher Augenhöhe" mit US-Unternehmen Vertragsverhandlungen oder Gerichtsverfahren zu führen. Das deutsche, österreichische oder schweizerische Unternehmen wird einfacher seine Forderung gegenüber Kunden in den USA geltend machen können, wenn es als California Corporation registriert ist. Und für das Unternehmen wird es ein Marketing-Vorteil sein, wenn ein Büro in Los Angeles in Form einer Tochtergesellschaft existiert.

- Stolpersteine: Unterschiedliche Sprache, Währung und Zeitzonen
Ferner spielen auch in der heutigen Zeit noch die unterschiedliche Sprache, Währung und die verschiedenen Zeitzonen für US-Kunden eine Rolle. Diese Hindernisse werden durch eine physische Unternehmenspräsenz in den USA abgebaut.

- Rechtsordnung erleichtert Unternehmensgründung
Die Rechtsordnungen der amerikanischen Bundesstaaten kennen keine strengen Kapitalerhaltungsvorschriften nach europäischem Vorbild. Zudem sind die Kosten für eine Unternehmensgründung verhältnismäßig gering in den USA.

- "Seien Sie vor Ort"
Das Vor-Ort-zu-Sein, die physische Präsenz hat also trotz virtueller Welten und virtueller Unternehmen immer noch eine große Bedeutung. Daher gilt: „Be local, be american"

Teil 2: Das richtige Produkt zur richtigen Zeit

* Dennis F. Fredricks ist geschäftsführender Anwalt der Kanzlei Fredricks & von der Horst in Los Angeles, Kalifornien. Er ist in den Bundesstaaten Kalifornien und Ohio als Anwalt zugelassen und auf nationales und internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er vertritt zahlreiche deutsche, österreichische, und schweizerische Unternehmen in den westlichen USA. Er ist der Vertrauensanwalt des deutschen und österreichischen Konsulats und der österreichischen Handelskommission sowie Berater sechs weiterer Konsulate und mehrerer Handelskommissionen und Handelskammern. Seit 2003 organisiert er aktuelle Rechtsseminare für Mitglieder der europäischen diplomatischen Gesandtschaften in Los Angeles. Außerdem hat Dennis F. Fredricks seit 1989 mehr als 90 Rechtsreferendare aus Deutschland und Österreich ausgebildet und ist Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland.

 
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