| 2010.05 - US-Markteinstieg Be local |
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UPDATE - US-MARKTEINSTIEG IN DEN 2010ern Die Marktzeichen scheinen günstig zu stehen: das Interesse deutschsprachiger Unternehmer nach den USA, speziell nach Kalifornien, zu schauen, um dort neue Geschäftsfelder „zu erobern" wächst wieder stetig. In einer mehrteiligen Serie schildert Dennis F. Fredricks Attorney at Law, Los Angeles „the dos and don´ts" auf, die aus unternehmerischer Sicht beim US-Markteinstieg zu beachten sind. Autor: Dennis F. Fredricks, Esq. Los Angeles *Inhalt 1. Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick - „Be local" 1. Teil: Einleitung: Der US-Markt im 2011er-Ausblick Im Ausblick auf das Jahr 2011 ist der US-Markt, speziell Kalifornien und der Westen, immer noch sehr lukrativ für deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen, wenn mit der richtigen Planung und Vorsicht vorgegangen wird. - September 2010: offizielles Ende der Rezession Gemäß der Redensart steckt der Teufel im Detail, hier im Speziellen in den sich stetig ändernden Einzelheiten. Seit vielen Jahren werden Business-Leitfäden und Marktfaktoren in Hardcover-Büchern veröffentlicht; in den letzten Jahren ist das Tempo der Veränderungen jedoch so schnell geworden, dass diese Faktoren weit häufiger überprüft werden müssen, und zwar sowohl von größeren Unternehmen als auch von mittelständischen und kleinen Unternehmen, die sich erfolgreich auf dem US-Markt behaupten wollen. Es werden viele Artikel und Blogs geschrieben, die sich mit theoretischen Leitfäden beschäftigen, wie eine erfolgreiche US-Markteinführung zu bewerkstelligen ist. Im Folgenden möchte ich demgegenüber eine konkrete Checkliste liefern, die direkt aus unserer praktischen Erfahrung als Anwälte zusammengestellt ist. „Be local" - "Buy American - Lokale Präsenz schafft Verhandlung auf gleicher Augenhöhe - Stolpersteine: Unterschiedliche Sprache, Währung und Zeitzonen - Rechtsordnung erleichtert Unternehmensgründung - "Seien Sie vor Ort" Teil 2: Das richtige Produkt zur richtigen Zeit * Dennis F. Fredricks ist geschäftsführender Anwalt der Kanzlei Fredricks & von der Horst in Los Angeles, Kalifornien. Er ist in den Bundesstaaten Kalifornien und Ohio als Anwalt zugelassen und auf nationales und internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert. Er vertritt zahlreiche deutsche, österreichische, und schweizerische Unternehmen in den westlichen USA. Er ist der Vertrauensanwalt des deutschen und österreichischen Konsulats und der österreichischen Handelskommission sowie Berater sechs weiterer Konsulate und mehrerer Handelskommissionen und Handelskammern. Seit 2003 organisiert er aktuelle Rechtsseminare für Mitglieder der europäischen diplomatischen Gesandtschaften in Los Angeles. Außerdem hat Dennis F. Fredricks seit 1989 mehr als 90 Rechtsreferendare aus Deutschland und Österreich ausgebildet und ist Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland. |

