2003.13 - Do you speak Kundisch - Zur kundengerechten Ansprache in der Vertragsanbahnung und im Vertragstext Drucken
Do you speak "Kundisch"?
- Zur kundengerechten Ansprache in der Vertragsanbahnung und im Vertragstext

Autor: Rechtsanwalt Dr. Rutger von der Horst Köln, Münster, Los Angeles

Inhalt
1. Der Idealfall
2. Der Regelfall
3. "Hier noch eine Prise Jura, da noch eine Prise Kauderwelsch"
4. "Was willst Du?"
5. "Schuster, bleib bei Deinen Leisten!"

1. Der Idealfall

Im Idealfall verstehen Sie und Ihr Kunde sich, d.h. jeder weiß, was der andere mit dem Gesagten meint.


2. Der Regelfall

Im Regelfall ist das jedoch leider nicht immer so. Da benutzen beide Geschäftspartner zwar die selben Worte, doch jeder versteht darunter etwas anderes.


3. "Hier noch eine Prise Jura, da noch eine Prise Kauderwelsch"

Schlimm wird das, wenn im selbstgebasteltem Vertragstext juristische Begrifflichkeiten verwendet werden, damit es "professioneller aussieht"! Unter Umständen weiß dann keiner der Geschäftspartner später noch, was eigentlich gemeint ist und die Vertragskatastrophe ist perfekt.


4. "Was willst Du?"

Der Rat lautet hier:
1. Alles Aufschreiben!
2. Begriffe definieren, schreiben Sie das, was Sie meinen!
3. Bloß keine Pseudo-Juristen-Sprache oder Fremdwörteransammlung verwenden!

Sonst passiert es, dass Sie sich womöglich dazu verpflichten etwas zu geben, anstatt etwas zu bekommen.


5. "Schuster, bleib bei Deinen Leisten!"

Überlassen Sie also die Formulierung der juristischen Vertragsklauseln lieber einem Juristen, der Ihre Sprache und die Ihres Kunden spricht. Sie lassen sich ja auch sonst nicht Ihr Bein von einem Schuster amputieren.


 
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